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Hessische Musikschulen ab heute wieder offen

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Die Hessische Landesregierung präzisiert die "Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)" im Hinblick auf den Betrieb der Musikschulen.

 

Mit Wirkung vom 6. November 2020 fallen die Musikschulen nicht mehr unter das befristete Verbot gemäß § 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb) der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Damit folgt das Land Hessen den Regelungen nahezu aller anderen Bundesländer und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 Rechnung.

 

Die hessische Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn erklärte: „Wir wollen hier im Konzert der Bundesländer bleiben und haben dies auch im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden abgestimmt.“ Insgesamt wurden die aktuellen sowie neuen Regelungen für die Musikschulen mit den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen, so dass jetzt vor Ort die Möglichkeit besteht, die Musikschulen unter den Voraussetzungen der neuen Verordnung zu öffnen.

 


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